Bio-Siegel - Gütesiegel für Lebensmittel

Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln.
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören:
- Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen.
- Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate.
- Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten.
- Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden.
- Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt.
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere.
- Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen.
- Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
- Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden.
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein.
Kontakt
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Postfach 14 02 70
53107 Bonn.
Tel: (0228) 529-0
Telefax: (0228) 529-4262
www.verbraucherministerium.de
www.biosiegel.de
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Hinweis: Die Kennzeichnung einzelner Produkte bei A-Loha Lohas mit einem Siegel basiert auf den Daten und Produktbeschreibungen des jeweiligen Zielshops. Für die tatsächliche Auszeichnung eines Produktes mit einem bestimmten Siegel zeichnet allein der Zielshop verantwortlich.
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